Ziel unserer deutschsprachigen und internationalen Praxisgruppe ist die erstklassige Beratung und Betreuung von Unternehmen aus deutschsprachigen und anderen europäischen Ländern in allen relevanten wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten in den USA. Mit unserer fachlichen, kulturellen und sprachlichen Kompetenz stehen wir ausländischen Unternehmen als zuverlässiger Begleiter und Ansprechpartner in den USA unterstützend zur Seite. Die anwaltliche Tätigkeit für unsere Mandanten umfasst alle Aspekte des Wirtschaftsrechts. Wir sprechen Ihre Sprache und verstehen Ihre Bedürfnisse, seien sie rechtlicher oder wirtschaftlicher Natur und nehmen uns deren erfolgreicher Umsetzung durch Beratung auf allen Ebenen Ihrer Geschäftstätigkeit an.

Leistungsangebot

Unsere deutschsprachige Praxis

Zu unserer internationalen Praxisgruppe gehören deutschsprachige, in den USA und Deutschland rechtskulturell beheimatete Partner, die langjährige Erfahrung bei der Beratung von insbesondere mittelständischen Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Zusammenhang mit deren Geschäftsaktivitäten in den USA haben. Aufgrund unserer ausgeprägten mittelständischen Ausrichtung und Firmenkultur sowie einer günstigen Kostenstruktur sind wir in der Lage, unseren Mandanten eine Beratungleistung auf höchstem Niveau. Wir agieren in vielen Fällen als externe Rechtsabteilung für die US-Tochtergesellschaften unserer Mandanten und bieten dabei die ganze Bandbreite von Beratungsleistungen – vom Corporate Housekeeping bis hin zur Beratung bei komplexen Rechtsfragen in allen wesentlichen Bereichen – an.


Qualifikation

Begleitet werden Sie von erfahrenen, in den USA und in Deutschland zugelassenen und in beiden Ländern ausgebildeten Anwälten, die durch ihre langjährige, internationale anwaltliche Tätigkeit mit dem rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld in den USA sowie in Deutschland, Österreich und der Schweiz bestens vertraut sind – eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung bei grenzüberschreitenden Investitionen. Die Anwälte unserer deutsch-amerikanischen Praxisgruppe haben die dazu notwendige juristische, wirtschaftliche und sprachliche Expertise. Wir helfen unseren Mandanten, Risiken zu begrenzen und Chancen und Möglichkeiten zu nutzen.

Unsere internationale Praxisgruppe ist als strategisch wichtiger Teil von Smith, Gambrell & Russell, LLP der Kanzlei voll integriert. Mit ca. 350 Anwälten, die in 50 Fachgebieten spezialisiert sind, und mit unseren Standorten in Atlanta, Austin, Charlotte, Chicago, Jacksonville, London, Los Angeles, Miami, New York, Southampton, Tampa und Washington, D.C., sowie unserern ausländischen Niederlassungen in Mailand, München und London gilt unsere im Jahre 1893 gegründete Kanzlei als eine der führenden im Südosten der USA. Unser „German Desk“ in Atlanta und New York steht Ihnen als Brückenkopf jederzeit zur Verfügung.


Teamwork bei SGR

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts: Gesellschaftsgründungen und Corporate Governance, Fusionen & Akquisitionen (M&A), Joint Ventures, Vertriebs- und Vertreterverträge, arbeits- und einwanderungsrechtliche Fragestellungen, grenzübergreifende Finanzierungen, Betriebsrenten, Umweltschutz und in allen Fragen des Prozessrechts einschließlich der Verteidigung von Produkthaftpflichtklagen und Schiedsverfahren. In rechtlichen Spezialgebieten werden entsprechende Fachanwälte im Team hinzugezogen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei sind Fragen des gewerblichen Rechtschutzes; an unseren Standorten in Atlanta und Washington verfügen wir über Spezialisten in allen relevanten Fachgebieten, darunter Elektrotechnik, Maschinenbau, Biologie, Pharmazie, Chemie, Informatik und viele andere Bereichen. Unsere Steueranwälte beraten regelmäβig in Fragen der internationalen Steuerplanung und bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu Fragen des US-Außensteuerrechts.

Nach jahrzehntelanger transatlantischer Praxis sind wir mit Familienunternehmen und Familien-Vermögensverwaltungen vertraut. Viele unserer Mandanten sind in den Bereichen Maschinenbau, Stahl- und Metallverarbeitung, Automobilbau (einschlieβlich Zulieferer), Chemie, Pharmazie, Nahrungsmittel, Software, erneuerbare Energien und Medizin- sowie Robotertechnik tätig.


Erfahrung

Wir sind die bevorzugte Anlaufstelle von Unternehmen und Investoren, die in den USA geschäftlich tätig sind. Insbesondere finden auch mittelständische und familiengeführte Unternehmen bei uns erstklassige Beratung und Betreuung. Durch kontinuierliche Europabesuche unserer Anwälte stehen wir regelmäßig in direktem Kontakt mit den Inhabern und Geschäftsführern unserer Mandanten und beraten diese bzw. deren Tochtergesellschaften in den gesamten USA.

Im nachfolgenden stellen wir unsere Anwälte im deutschsprachigen Team vor und fassen ihre Ausbildung und Berufserfahrung zusammen.


Fachleute

Hans-Michael Kraus leitet bei Smith, Gambrell & Russell, LLP die Internationale Praxisgruppe und den German Desk der Kanzlei. Herr Kraus hat sich auf grenzüberschreitende Unternehmensinvestitionen sowie Vertretung von Familiengesellschaften spezialisiert und berät eine Vielzahl ausländischer Investoren und Unternehmensgruppen in den Vereinigten Staaten. Ein besonderer Focus liegt in der Vertretung von mittelständischen Unternehmen aus dem DACH-Raum.

Herr Kraus hat viele Unternehmen von ihrem initialen Start-up bei ihrem Wachstum und Ausbau von Vertriebs- und Servicenetzwerken bis hin zu großen M&A Transaktionen und Projekten der Industrieansiedlung jahrzehntelang begleitet.

Durch seine Tätigkeit in vielfältigen Branchen konnte Herr Kraus praktische Industrieerfahrung u.a. in der Pharmazie und Chemie, für Medizingeräte, Nahrungsmittel oder Logistik und insbesondere im Bereich Automobil- und Robotertechnik sammeln. Herr Kraus wurde vom Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA) als Kooperationsanwalt ernannt.

Herr Kraus ist Mitglied des Aufsichtsrats diverser deutsch-amerikanischer Gesellschaften; er ist als Sprecher auf Fachseminaren zum Thema Unternehmenskäufe, Aufbau von Vertriebsgesellschaften, US Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fragestellungen der deutsch‑amerikanischen Einkommenbesteuerung bekannt.

Herr Kraus ist sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in den USA (Georgia) als Rechtsanwalt zugelassen.

Simone von Werden Kraus ist seit 1989 als Partner der internationalen Praxisgruppe von Smith, Gambrell & Russell, LLP tätig.  Sie hat besondere Erfahrung im deutschen, spanischen und dem Recht der europäischen Gemeinschaft.  Frau  Kraus war vorher 1988  anwaltlich bei der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus in Düsseldorf und bei Bufette Soler in Barcelona in Spanien tätig.  Frau Kraus spezialisiert sich insbesondere auf Gesellschaftsrecht, international Geschäftstransaktionen und einwanderungsrechtliche Fragen.

Frau Kraus ist als Anwältin im Staat Georgia, USA, in Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland und in Spanien zugelassen.  Sie war 1986 Gast Dozentin an der Georgia State University in Atlanta, GA und 1998 Vorsitzende des internationalen Ausschusses der Anwaltskammer von Georgia, sowie Mitglied der Handelskammer in Atlanta und der deutsch-amerikanischen Handelskammer, Georgia Hispanic Handelskammer sowie der Amerikanisch-Französischen Handelskammer.  Frau Kraus ist Mitglied der American Bar Association, der Georgia Anwaltskammer  und der Anwaltskammer in Madrid, Spanien.

Frau Kraus hat ihr erstes juristisches Examen an der Universität Freiburg im Breisgau 1978 und danach ihr Referendarexamen in Rheinlandpfalz 1981 abgelegt.  Danach hat sie bei der Anwaltskammer in Barcelona 1982-1983 spanisches Zivilrecht studiert und wurde dann auch in Madrid Spanien zur Anwaltschaft zugelassen.  Sie hat ebenfalls in den Vereinigten Staaten Jura studiert und in Atlanta 1984 ein Master of Law Abschluss gemacht und wurde dann im Jahr 1986 beim Oberen Gerichtshof von Georgia zugelassen.  1987 war Frau Kraus als Gastdozentin der Georgia State University in Atlanta tätig.  Frau Kraus spricht spanisch, französisch, portugiesisch, italienisch und deutsch.

Florian Stamm ist als Partner in der internationalen Praxisgruppe von Smith, Gambrell & Russell, LLP tätig und praktiziert im Bereich des Gesellschaftsrechts. Er ist regelmäβig bei internationalen Transaktionen, Akquisitionen, Fusionen und Finanzierungen sowie bei der Standortauswahl und Gesellschaftsgründungen in den USA beratend tätig.  Er berät deutsche, österreichische und schweizer Firmen insbesondere aus den Branchen Automobilbau, Chemie und erneubaren Energien bezüglich deren Geschäftstätigkeiten in den USA.

Herr Stamm trit häufig als Sprecher bei Konferenzen und Veranstaltungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf.  Er ist Mitglied der Anwaltskammer von Georgia, der deutsch amerikanischen Handelskammer und  war im Vorstand der US-schweizer Handelskammer und der internationalen Abteilung der Anwaltskammer von Georgia.

Vor seinem Jurastudium hat er Anthropologie und Biologie an der Butler Universität im Bundestaat Indiana studiert und seinen Bachelor Abschluss mit Auszeichnung gemacht. Danach hat er an der University of Georgia Jura studiert und mit einem Juris Doctor abgeschlossen; er wurde auch als Gastdozent an der University of Georgia beauftragt. Herr Stamm ist als Rechtsanwalt beim Georgia Superior Court sowie dem Bundesgericht des nördlichen Distrikts von Georgia zugelassen.

Heiko Grünwald ist als Partner in der internationalen Praxisgruppe von Smith, Gambrell & Russell, LLP. Er ist spezialisiert auf Fusionen & Akquisitionen (M&A), Joint Ventures, Corporate Governance, Gesellschaftsgründungen und -strukturierung sowie die Vorbereitung und Verhandlung von vertraglichen Vereinbarungen in diesen Bereichen. Dies gilt insbesondere bei der Beratung und Begleitung von vornehmlich mittelständischen Mandanten aus dem deutschsprachigen und übrigen europäischen Raum bei deren Geschäftsaktivitäten in den USA.

Vor seinem Eintritt bei SGR ist Herr Grünwald annähernd zehn Jahre im operativen Geschäft und Marketing bei Wirtschaftsunternehmen der Branchen Chemie, Consulting und E-Commerce tätig gewesen. In diesem Zeitraum konnte er umfassende Erfahrungen in Nord- und Südamerika sowie in Europa und Asien sammeln.

Herr Grünwald hat Rechtswissenschaften in seinem Geburtsland Deutschland studiert und an der Emory University (USA) einen Master of Laws (LL.M.) erlangt. Darüber hinaus hat Herr Grünwald die Goizueta Business School der Emory University mit dem Master of Business Administration (MBA) abgeschlossen. Er ist sowohl in Georgia als auch in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

Moritz Masberg ist Partner in der internationalen Praxisgruppe von Smith, Gambrell & Russell, LLP. Er berät europäische Unternehmen bei ihren Geschäftsaktivitäten in den Vereinigten Staaten, insbesondere im Zusammenhang mit Markteintritt, Strukturierung und laufender Entwicklung ihrer US-Geschäfte.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung und Verhandlung kommerzieller Verträge auf Lieferanten- und Kundenseite, insbesondere in den Bereichen Produktion, Vertrieb und Dienstleistungen. Darüber hinaus unterstützt er Mandanten bei der Strukturierung ihrer US-Operationen und bei Joint Ventures sowie beim Management rechtlicher und operativer Risiken auf Ebene der europäischen Muttergesellschaft und deren Geschäftsführung.

Im Rahmen grenzüberschreitender Fragestellungen berät Moritz regelmäßig zu Themen wie Handels- und Importrecht, Arbeitsrecht, Business Immigration sowie Lizenzierungsstrukturen.

Moritz verfügt über einen starken Hintergrund und langjährige Erfahrung in der Beratung von Markenstrategien, deren Durchsetzung sowie zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Online- und Internetauftritten. Er bringt zudem Erfahrung aus der Vertretung von Mandanten vor Gerichten auf Bundes- und Bundesstaatsebene sowie in Schiedsverfahren und Verfahren vor dem Copyright Claims Board (CCB), einschließlich vor der American Arbitration Association (AAA), mit und berät entsprechend bei der Entwicklung und Umsetzung von Prozessstrategien.

Bevor Moritz zu Smith, Gambrell & Russell, LLP stieß, sammelte er Erfahrungen in internationalen und spezialisierten Wirtschaftskanzleien in New York, Deutschland, Singapur und Malaysia.

Moritz tritt regelmäßig als Referent bei Managementseminaren der German American Trade Association (GATA) und anderen Handelsverbänden auf. Darüber hinaus ist er US-Partner von REACT, einem internationalen Netzwerk zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie.

Moritz ist in New York und in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und hat einen LL.M. der Fordham University School of Law im Bereich Intellectual Property (cum laude) erworben.

Christina Faltermeier ist Associate in der Corporate sowie Internationalen Practice bei Smith, Gambrell & Russell LLP in New York und berät Mandanten insbesondere bei grenzüberschreitenden wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Christina‘s Beratungsschwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Bereich Mergers & Acquisitions, ergänzt durch Expertise im IP/IT-Recht sowie im gewerblichen Rechtsschutz. Sie begleitet Transaktionen umfassend von der Strukturierung über die Verhandlung bis zum Abschluss und wirkt maßgeblich an der Erstellung und Verhandlung komplexer Vertragswerke mit. Zudem verfügt sie über Erfahrung in Due-Diligence-Prüfungen sowie in der rechtlichen Analyse anspruchsvoller wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen im nationalen und internationalen Kontext. Darüber hinaus bringt Christina internationale Berufserfahrung in verschiedenen Jurisdiktionen, insbesondere im Common Law-Umfeld, mit. Aufgrund ihrer Tätigkeit in internationalen Großkanzleien sowie ihrer praktischen Erfahrung in den USA und Australien verfügt sie über ein fundiertes Verständnis angloamerikanischer Rechtsordnungen und deren Zusammenspiel mit kontinentaleuropäischen Systemen.

Christina studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Prädikat „vollbefriedigend“) und absolvierte ihr Referendariat am Oberlandesgericht Hamburg (ebenfalls, Prädikat „vollbefriedigend“). Anschließend erwarb sie einen LL.M. an der New York University School of Law. Christina ist bei der Rechtsanwaltskammer München sowie im Bundesstaat New York als Rechtsanwältin zugelassen.

 


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