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Deutsch

Ziel unserer deutschsprachigen und internationalen Praxisgruppe ist die erstklassige Beratung und Betreuung von Unternehmen aus deutschsprachigen und anderen europäischen Ländern in allen relevanten wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten in den USA. Mit unserer fachlichen, kulturellen und sprachlichen Kompetenz stehen wir ausländischen Unternehmen als zuverlässiger Begleiter und Ansprechpartner in den USA unterstützend zur Seite. Die anwaltliche Tätigkeit für unsere Mandanten umfasst alle Aspekte des Wirtschaftsrechts. Wir sprechen Ihre Sprache und verstehen Ihre Bedürfnisse, seien sie rechtlicher oder wirtschaftlicher Natur und nehmen uns deren erfolgreicher Umsetzung durch Beratung auf allen Ebenen Ihrer Geschäftstätigkeit an.

Leistungsangebot

Unsere deutschsprachige Praxis

Zu unserer internationalen Praxisgruppe gehören deutschsprachige, in den USA und Deutschland rechtskulturell beheimatete Partner, die langjährige Erfahrung bei der Beratung von insbesondere mittelständischen Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Zusammenhang mit deren Geschäftsaktivitäten in den USA haben.  Aufgrund unserer ausgeprägten mittelständischen Ausrichtung und Firmenkultur sowie einer günstigen Kostenstruktur sind wir in der Lage, unseren Mandanten eine Beratungleistung auf höchstem Niveau.  Wir agieren in vielen Fällen als externe Rechtsabteilung für die US-Tochtergesellschaften unserer Mandanten und bieten dabei die ganze Bandbreite von Beratungsleistungen – vom Corporate Housekeeping bis hin zur Beratung bei komplexen Rechtsfragen in allen wesentlichen Bereichen – an.

Qualifikation

Begleitet werden Sie durch diesen Prozess von in Deutschland sowie den USA ausgebildeten (und teilweise zugelassenen) Anwälten, die mit den Rechtssystemen und Geschäftsgepflogenheiten in den USA und deutschsprachigen Ländern vertraut sind – eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung bei grenzüberschreitenden Investitionen. Unsere deutsch-amerikanische Praxisgruppe hat die notwendige juristische, wirtschaftliche und sprachliche Expertise.  In rechtlichen Spezialgebieten werden entsprechende Fachanwälte im Team hinzugezogen. Wir helfen unseren Mandanten,  Risiken zu begrenzen und Chancen und Möglichkeiten zu nutzen.

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts:  Gesellschaftsgründungen und Corporate Governance, Fusionen & Akquisitionen (M&A), Joint Ventures, Vertriebs- und Vertreterverträge, arbeits- und einwanderungsrechtliche Fragestellungen, grenzübergreifende Finanzierungen, Umweltschutz und in allen Fragen des Prozessrechts einschließlich der Verteidigung von Produkthaftpflichtklagen und Schiedsverfahren.  Eine weitere Spezialität der Kanzlei sind Fragen des gewerblichen Rechtschutzes.  An unseren Standorten in Atlanta und Washington verfügen wir mit ca. 40 Kollegen über detailliertes Fachwissen in allen wesentlichen Bereichen des Patent- und Markenrechts.

Wir sehen uns als tatkräftiger Helfer der deutschsprachigen Industrie im Ausland. Entsprechend sind wir überall dort vertreten, wo die deutschsprachige Wirtschaft stark ist: viele unserer Mandanten sind in den Bereichen Maschinenbau, Stahl- und Metallverarbeitung, Automobilbau (einschlieβlich Zulieferer), Chemie, Pharmazie, Nahrungsmittel, Software, erneuerbare Energien und Medizin- sowie Robotertechnik tätig.

Unsere Steueranwälte beraten Sie in Fragen der internationalen Steuerplanung und bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu Fragen des US Außensteuerrechts.

Teamwork bei SGR

Unsere internationale Praxisgruppe ist als Teil von Smith, Gambrell & Russell, LLP der Kanzlei voll integriert. Mit ca. 200 Anwälten, die in 70 Fachgebieten spezialisiert sind und mit unseren Standorten in Atlanta, New York, Washington, D.C., und Jacksonville, Florida sowie unserer Repräsentanz in Wiesbaden, darf sich diese im Jahre 1893 gegründete Kanzlei als eine der führenden im Südosten der USA bezeichnen. Wir unterhalten an allen Standorten der Kanzlei (außer Jacksonville) einen „German Desk“, der Ihnen als Brückenkopf immer zur Verfügung steht. Fallspezifisch werden Fachanwälte dem Beratungsteam eingegliedert – dies gilt insbesondere für die Bereiche Arbeits- und Rentenrecht, umweltrechtliche Fragen, gewerbliches Schutzrecht oder Gerichts- und Schiedsverfahren.

Erfahrung

Wir sind die bevorzugte Anlaufstelle von Unternehmen und Investoren, die in den USA geschäftlich tätig sind oder es werden möchten.  Insbesondere finden auch mittelständische und familiengeführte Unternehmen bei uns erstklassige Beratung und Betreuung. Durch kontinuierliche Europabesuche unserer Anwälte stehen wir regelmäßig in direktem Kontakt mit den Inhabern und Geschäftsführern unserer Mandanten und beraten diese bzw. deren Tochtergesellschaften in den gesamten USA.

Im nachfolgenden möchten wir Ihnen unsere Anwälte im deutschsprachigen Team vorstellen und ihre Ausbildung und Berufserfahrung zusammenfassen.

 

Hans-Michael Kraus ist seit 1983 als  Partner und Leiter der internationalen Praxisgruppe bei Smith, Gambrell & Russell, LLP tätig.  Er ist als Anwalt beratend für sehr viele US-amerikanische Zweigstellen von internationalen Unternehmen tätig und ist auf das Gebiet von internationalen Transaktionen, Unternehmenskäufen und Joint Ventures in Europa und  Asien spezialisiert.  Herr Kraus begleitet und berät multi-nationale Gesellschaften in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit bei der Gesellschaftsgründung in den USA einschließlich der Verhandlung von staatlichen und lokalen Subventionen und Steuervergünstigungen und Grundstücksakquisitionen.  Er ist Mitglied des Aufsichtsrats diverser deutsch-amerikanischen Gesellschaften.

Herr Kraus hält regelmäßig in den USA, in Deutschland, in Korea und in Indien Vorträge über rechtliche und steuerliche Aspekte von internationalen Transaktionen, Zusammenschlüssen und Akquisitionen und allgemeiner Geschäftstätigkeit in den USA; er ist als Autor vieler Fachartikel und Co-Autor von Fachbüchern zum US-Recht bekannt.

Herr Kraus hat sein erstes juristisches Staatsexamen 1978 an der Universität Freiburg im Breisgau abgelegt und seine Referendarzeit in Rheinlandpfalz mit dem zweiten juristischen Staatsexamen 1981 abgeschlossen und danach Jura an der University of Texas in Austin, Texas bis 1982 studiert und wurde 1982 als Rechtsanwalt in Deutschland und 1986 im Staat Georgia als Anwalt zugelassen.

Simone von Werden Kraus ist seit 1989 als Partner der internationalen Praxisgruppe von Smith, Gambrell & Russell, LLP tätig.  Sie hat besondere Erfahrung im deutschen, spanischen und dem Recht der europäischen Gemeinschaft.  Frau  Kraus war vorher 1988  anwaltlich bei der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus in Düsseldorf und bei Bufette Soler in Barcelona in Spanien tätig.  Frau Kraus spezialisiert sich insbesondere auf Gesellschaftsrecht, international Geschäftstransaktionen und einwanderungsrechtliche Fragen.

Frau Kraus ist als Anwältin im Staat Georgia, USA, in Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland und in Spanien zugelassen.  Sie war 1986 Gast Dozentin an der Georgia State University in Atlanta, GA und 1998 Vorsitzende des internationalen Ausschusses der Anwaltskammer von Georgia, sowie Mitglied der Handelskammer in Atlanta und der deutsch-amerikanischen Handelskammer, Georgia Hispanic Handelskammer sowie der Amerikanisch-Französischen Handelskammer.  Frau Kraus ist Mitglied der American Bar Association, der Georgia Anwaltskammer  und der Anwaltskammer in Madrid, Spanien.

Frau Kraus hat ihr erstes juristisches Examen an der Universität Freiburg im Breisgau 1978 und danach ihr Referendarexamen in Rheinlandpfalz 1981 abgelegt.  Danach hat sie bei der Anwaltskammer in Barcelona 1982-1983 spanisches Zivilrecht studiert und wurde dann auch in Madrid Spanien zur Anwaltschaft zugelassen.  Sie hat ebenfalls in den Vereinigten Staaten Jura studiert und in Atlanta 1984 ein Master of Law Abschluss gemacht und wurde dann im Jahr 1986 beim Oberen Gerichtshof von Georgia zugelassen.  1987 war Frau Kraus als Gastdozentin der Georgia State University in Atlanta tätig.  Frau Kraus spricht spanisch, französisch, portugiesisch, italienisch und deutsch.

Florian Stamm ist als Partner in der internationalen Praxisgruppe von Smith, Gambrell & Russell, LLP tätig und praktiziert im Bereich des Gesellschaftsrechts. Er ist regelmäβig bei internationalen Transaktionen, Akquisitionen, Fusionen und Finanzierungen sowie bei der Standortauswahl und Gesellschaftsgründungen in den USA beratend tätig.  Er berät deutsche, österreichische und schweizer Firmen insbesondere aus den Branchen Automobilbau, Chemie und erneubaren Energien bezüglich deren Geschäftstätigkeiten in den USA.

Herr Stamm trit häufig als Sprecher bei Konferenzen und Veranstaltungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf.  Er ist Mitglied der Anwaltskammer von Georgia, der deutsch amerikanischen Handelskammer und  war im Vorstand der US-schweizer Handelskammer und der internationalen Abteilung der Anwaltskammer von Georgia.

Vor seinem Jurastudium hat er Anthropologie und Biologie an der Butler Universität im Bundestaat Indiana studiert und seinen Bachelor Abschluss mit Auszeichnung gemacht. Danach hat er an der University of Georgia Jura studiert und mit einem Juris Doctor abgeschlossen; er wurde auch als Gastdozent an der University of Georgia beauftragt. Herr Stamm ist als Rechtsanwalt beim Georgia Superior Court sowie dem Bundesgericht des nördlichen Distrikts von Georgia zugelassen.

 

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