Smith, Gambrell & Russell, LLP

Deutsch

Ziel unserer Praxisgruppe ist die erstklassige Beratung und Betreuung von Unternehmen und Investoren aus deutschsprachigen und anderen europäischen Ländern. Als Dienstleister sprechen wir die Sprache unserer Kunden

Leistungsangebot

Unser Konzept

Wir verstehen anwaltliche Tätigkeit als Dienstleistung für Sie, unsere Mandanten. Wir sprechen Ihre Sprache. Wir beraten, betreuen und vertreten Sie in allen Fragen Ihrer Investition und Geschäftstätigkeit in den gesamten USA. Unsere Dienstleistung geht über die Rechtsberatung hinaus. Wir helfen Ihnen, die wirtschaftlichen Ziele Ihres Vorhabens zu verwirklichen.

Qualifikation

In unserer Arbeitsgruppe werden Sie von Anwälten betreut, die in Deutschland und den USA als Rechtsanwälte ausgebildet und zugelassen sind. Erfolgreiche grenzüberschreitende Investitionstätigkeit basiert auf Kenntnis und Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beider Seiten sowie reibungsloser Kommunikation mit örtlichen Geschäftspartnern und Behörden. Ihre Ansprechpartner bei Smith, Gambrell & Russell sind mit Rechtssystem und Geschäftsgepflogenheiten in den USA und in Deutschland, der Schweiz und Österreich vertraut. Wir überschreiten für Sie die Grenze. Wir verringern Risiken. Wir eröffnen Möglichkeiten.

Einbindung bei SGR

Wir sind als internationale Arbeitsgruppe ein Teil der Kanzlei Smith, Gambrell & Russell, LLP. Mit ca. 200 Anwälten an drei verschiedenen Standorten ist diese 1893 gegründete Anwaltskanzlei eine der führenden im Südosten der USA. Die Beratungs- und Prozesspraxis von Smith, Gambrell & Russell, LLP umfasst den gesamten Bereich des Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts. Unser Büro in Washington, D.C. ist auf Patent- und Warenzeichen- und anderes Bundesrecht spezialisiert. Das Büro in Jacksonville bearbeitet Mandate im Bundesstaat Florida.

Tätigkeitsbereiche

Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer geplanten Investitions- und Geschäftstätigkeit in den USA. Dazu gehören insbesondere die Bereiche:

  • Unternehmensrecht
    Neugründung, Umwandlung, Unternehmenskauf, Mergers and Acquisitions, Joint Ventures

  • Vertragsabschlüsse
    Lizenzverträge, Vertriebsverträge

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Steuerrecht
    US- und internationales Steuerrecht, Erbschaftsplanung

  • Aufenthaltsrecht
    Einreise, Aufenthalt, Visa, Arbeitserlaubnis

  • Gewerblicher Rechtsschutz
    Patent- und Warenzeichenrecht

  • Liegenschaftsrecht

Erfahrung

Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen und Investoren verschiedener Grösse. Insbesondere finden auch mittelständische und familiengeführte Unternehmen bei uns erstklassige Beratung und Betreuung. Durch ständige Europabesuche unserer Anwälte stehen wir regelmässig im direkten Kontakt mit den Inhabern und Geschäftsführern unserer Mandanten. Wir beraten unsere Mandanten bzw. Deren Tochtergesellschaften USA-weit.

Rechtsanwälte


Hans-Michael Kraus
Rechtsanwalt und Attorney at Law

Telefon: 001-404-815-3754
Fax: 001-404-685-7054
E-mail: mkraus@sgrlaw.com

Herr Hans-Michael Kraus ist als Partner seit 1983 bei Smith, Gambrell & Russell tätig. Er ist durch eine Vielzahl von Fachvorträgen zur Thematik des deutsch-amerikanischen Wirtschaftsrechts bekannt und hat sich insbesondere auf die Fachgebiete Vertrags- und internationals Steuerrecht, Unternehmenskäufe sowie allgemeines Handelsrecht spezialisiert.


Stefan-M. Tiessen, J.D.
Rechtsanwalt und Attorney at Law

Telefon: 001-404-815-3689
Fax: 001-404-685-6989
E-mail: stiessen@sgrlaw.com

Herr Stefan-M. Tiessen ist seit 1991 Partner der Kanzlei. Er berät eine Vielzahl von deutsch-sprachigen und anderen europäischen Unternehmen auf den Gebieten des US-amerikanischen Gesellschafts-, Steuer-, Vertrags- und Handelsrechts. Er hält regelmässig und weltweit Vorträge und Seminare zu rechtlichen Aspekten von US-Investitionen. Herr Tiessen spricht fliessend Französisch.


Simone von Werden-Kraus, LL.M.
Rechtsanwältin und Attorney at Law, Licensiada

Telefon: 001-404-815-3677
Fax: 001-404-685-6977
E-mail: skraus@sgrlaw.com

Frau Simone von Werden-Kraus ist als Counsel seit 1989 bei Smith, Gambrell & Russell tätig und beschäftigt sich vornehmlich mit Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechtes sowie insbesondere auch des Einwanderungsrechtes in den USA. Frau von Werden-Kraus ist weiterhin in Spanien zugelassen und hat verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Spanisch, Portugiesisch, Französisch und Italienisch.

Wir Bei Smith, Gambrell & Russell

Resourcen bei Smith, Gambrell & Russell

Als Bestandteil von Smith, Gambrell & Russell können wir im Haus auf alle Resourcen dieser führenden Kanzlei zurückgreifen. Durch unsere amerikanischen Kollegen sind wir direkt mit Kompetenz und Spezialwissen zu allen Bereichen des US-amerikanischen Wirtschaftsrechts verbunden. Die Mandantschaft von Smith, Gambrell & Russell ist vielschichtig und international ausgerichtet. Neben grossen amerikanischen Unternehmen und institutionellen Investoren zählen auch eine Vielzahl europäischer und asiatischer Unternehmen und deren Tochtergesellschaften zu unseren langjährigen Mandanten.

Tätigkeitsbereiche unserer amerikanischen Kollegen

Die Anwälte der Kanzlei Smith, Gambrell & Russell arbeiten in Fachgruppen für unterschiedliche Rechtsgebiete. Diese sind:

  • Arbeitsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Bankrecht
  • Baurecht
  • Biotechnologie
  • Einreise und Aufenthaltsrecht
  • Energierecht
  • Erbrecht, Nachfolgeplanung
  • Franchising
  • Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handel und Finanzierung
  • Insolvenzrecht
  • Internationales Recht
  • Kartellrecht
  • Kreditsicherheiten
  • Liegenschaftsrecht
  • Mediation/Streitbeilegung
  • Produkthaftungsrecht
  • Prozessrecht
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Steuerrecht
  • Umweltrecht
  • Unternehmenskauf und -finanzierung
  • Versicherungsrecht

Materialien

“Rechtliche Aspekte für Investoren”

Die Broschüre gibt Ihnen einen ersten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Investitionsvorhabens in den USA. Von Visumsbestimmungen für ausländische Mitarbeiter über Fragen der Besteuerung bis zu Umweltschutzauflagen zeigt es, was es bei einem Engagement in den USA zu beachten gilt. Die Ausführungen sind auf dem Stand von 2002 und entsprechen dem Kenntnisstand der Herausgeber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie ersetzen dabei keinesfalls die rechtliche Beratung im Einzelfall.

hier bestellen

“Grundzüge des amerikanischen Zivilprozessrechts”

in Vorbereitung

Die Broschüre gibt einen ersten Einblick in die Besonderheiten des amerikanischen Zivilverfahrens. Von Erfolgshonorar über Geschworenenbeteiligung bis zur aussergerichtlichen Beweiserforschung bietet das amerikanische Zivilverfahren viele dem deutschen Recht fremde Institute. Diese zu kennen, verstehen und zu nutzen ist essentiell im Verfahren selbst aber auch schon im Vorfeld zur Streitvermeidung.

Referendare

Anwalts- und Wahlstation bei SGR

Bei uns können interessierte Referendare ihre Anwalts- oder Wahlstation absolvieren.

Wir bieten:

  • Interessante Aufgaben im Bereich deutsch-amerikanischer Wirtschaftstätigkeit
  • Betreuung durch deutsche Rechtsanwälte und amerikanische Attorneys
  • Einblick in die Tätigkeit einer führenden amerikanischen Kanzlei
  • Atlanta — die Metropole des Südens

Wir suchen:

  • Referendare mit Interesse am grenzüberschreitenden Rechtsfragen
  • überdurchschnittlichen Leistungen
  • ausgezeichnetenen Englischkenntnissen in Wort und Schrift

Schicken Sie Ihre Bewerbung an:

Stefan-M. Tiessen, J.D.
Suite 3100, Promenade II
1230 Peachtree Street, N.E.
Atlanta, Georgia 30309-3592
stiessen@sgrlaw.com

LL.M.-Programme in Georgia

Sind Sie generell an einem Studium des US-amerikanischen Rechtes interessiert? Folgende Universitäten in Georgia bieten ausländischen Juristen die Möglichkeit eines LL.M.-Studiums:

Emory University School of Law

University of Georgia

Print