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Germany

Ziel unserer internationalen Praxisgruppe ist die erstklassige Beratung und Betreuung von Unternehmen aus deutschsprachigen und anderen europäischen Ländern in allen relevanten wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten in den USA. Mit unserer fachlichen, kulturellen und sprachlichen Kompetenz stehen wir ausländischen Unternehmen als zuverlässiger Begleiter und Ansprechpartner in den USA unterstützend zur Seite. Die anwaltliche Tätigkeit für unsere Mandanten umfasst alle Aspekte des Wirtschaftsrechts. Wir sprechen Ihre Sprache und verstehen Ihre Bedürfnisse, seien sie rechtlicher oder wirtschaftlicher Natur und nehmen uns deren erfolgreicher Umsetzung durch Beratung auf allen Ebenen Ihrer Geschäftstätigkeit an.

Leistungsangebot

Unsere deutschsprachige Praxis

Zu unserer internationalen Praxisgruppe gehören deutschsprachige, in den USA und Deutschland rechtskulturell beheimatete Partner, die langjährige Erfahrung bei der Beratung von insbesondere mittelständischen Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei deren Geschäftsaktivitäten in den USA haben. Mit unserer ausgeprägten mittelständischen Ausrichtung und Firmenkultur und gleichwohl mit einer günstigen Kostenstruktur bieten wir unseren Mandanten Beratungsleistung auf höchstem Niveau. In vielen Fällen fungieren wir als externe Rechtsabteilung für die US-Tochtergesellschaften unserer Mandanten und decken dabei die ganze Bandbreite des Wirtschaftsrechts ab.

Qualifikation

Begleitet werden Sie von erfahrenen, in den USA (und teilweise auch in Deutschland) zugelassenen bzw. in beiden Ländern ausgebildeten Anwälten, die durch ihre langjährige, internationale anwaltliche Tätigkeit mit dem rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld in den USA sowie in Deutschland, Österreich und der Schweiz bestens vertraut sind – eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung bei grenzüberschreitenden Investitionen. Die Anwälte unserer deutsch-amerikanischen Praxisgruppe haben die dazu notwendige juristische, wirtschaftliche und sprachliche Expertise. Wir helfen unseren Mandanten, Risiken zu begrenzen und Chancen und Möglichkeiten zu nutzen.

Unsere internationale Praxisgruppe ist als strategisch wichtiger Teil von Smith, Gambrell & Russell, LLP der Kanzlei voll integriert. Mit ca. 200 Anwälten, die in 70 Fachgebieten spezialisiert sind und mit unseren Standorten in Atlanta, New York, Washington, D.C., und Jacksonville, Florida sowie unserer Repräsentanz in Frankfurt, gilt unsere im Jahre 1893 gegründete Kanzlei als eine der führenden im Südosten der USA. Wir unterhalten an allen Standorten der Kanzlei (außer Jacksonville) einen „German Desk“, der Ihnen als Brückenkopf jederzeit zur Verfügung steht.

Teamwork bei SGR

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts: Gesellschaftsgründungen und Corporate Governance, Fusionen & Akquisitionen (M&A), Joint Ventures, Vertriebs- und Vertreterverträge, arbeits- und einwanderungsrechtliche Fragestellungen, grenzübergreifende Finanzierungen, Betriebsrenten, Umweltschutz und in allen Fragen des Prozessrechts einschließlich der Verteidigung von Produkthaftpflichtklagen und Schiedsverfahren. In rechtlichen Spezialgebieten werden entsprechende Fachanwälte im Team hinzugezogen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei sind Fragen des gewerblichen Rechtschutzes; an unseren Standorten in Atlanta und Washington verfügen wir mit ca. 40 Kollegen über detailliertes Fachwissen in allen wesentlichen Bereichen des Patent- und Markenrechts. Unsere Steueranwälte beraten regelmäβig in Fragen der internationalen Steuerplanung und bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu Fragen des US-Außensteuerrechts.

Durch unsere langjährige Beratungstätigkeit sind wir mit den Besonderheiten diverser, für unsere Mandanten wichtiger Branchen vertraut. Viele unserer Mandanten sind in den Bereichen Maschinenbau, Stahl- und Metallverarbeitung, Automobilbau (einschlieβlich Zulieferer), Chemie, Pharmazie, Nahrungsmittel, Software, erneuerbare Energien und Medizin- sowie Robotertechnik tätig.

Erfahrung

Wir sind die bevorzugte Anlaufstelle von Unternehmen und Investoren, die in den USA geschäftlich tätig sind. Insbesondere finden auch mittelständische und familiengeführte Unternehmen bei uns erstklassige Beratung und Betreuung. Durch kontinuierliche Europabesuche unserer Anwälte stehen wir regelmäßig in direktem Kontakt mit den Inhabern und Geschäftsführern unserer Mandanten und beraten diese bzw. deren Tochtergesellschaften in den gesamten USA.

Im nachfolgenden stellen wir unsere Anwälte im deutschsprachigen Team vor und fassen ihre Ausbildung und Berufserfahrung zusammen.

 

Hans‑Michael Kraus ist seit 1983 bei Smith, Gambrell & Russell, LLP tätig und leitet die Internationale Praxisgruppe der Kanzlei. Herr Kraus hat sich auf grenzüberschreitende Unternehmensinvestitionen sowie Joint Ventures spezialisiert und vertritt eine Vielzahl insbesondere deutscher, schweizer und österreichischer Unternehmen bzw. deren Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten.

Der Schwerpunkt von Industrievertretungen liegt im Maschinen und Anlagenbau, in Pharmazie- und Medizinprodukten, Nahrungsmittel und Automobil- und Robotertechnik. Herr Kraus ist Mitglied des Aufsichtsrats diverser deutsch-amerikanischer Gesellschaften.

Herr Kraus ist als Sprecher auf Fachseminaren zum Thema Unternehmenskäufe, Aufbau von Vertriebsgesellschaften, US Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fragestellungen der deutsch‑amerikanischen Einkommensbesteuerung bekannt.

Herr Kraus ist sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in den USA (Georgia) als Rechtsanwalt zugelassen.

Simone von Werden Kraus ist seit 1989 als Partner der internationalen Praxisgruppe von Smith, Gambrell & Russell, LLP tätig. Sie hat besondere Erfahrung im deutschen, spanischen und dem Recht der europäischen Gemeinschaft. Frau Kraus war vorher 1988 anwaltlich bei der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus in Düsseldorf und bei Bufette Soler in Barcelona in Spanien tätig. Frau Kraus spezialisiert sich insbesondere auf Gesellschaftsrecht, international Geschäftstransaktionen und einwanderungsrechtliche Fragen.

Frau Kraus ist als Anwältin im Staat Georgia, USA, in Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland und in Spanien zugelassen. Sie war 1986 Gast Dozentin an der Georgia State University in Atlanta, GA und 1998 Vorsitzende des internationalen Ausschusses der Anwaltskammer von Georgia, sowie Mitglied der Handelskammer in Atlanta und der deutsch-amerikanischen Handelskammer, Georgia Hispanic Handelskammer sowie der Amerikanisch-Französischen Handelskammer. Frau Kraus ist Mitglied der American Bar Association, der Georgia State Bar Association und der Anwaltskammer in Madrid, Spanien.

Frau Kraus hat ihr erstes juristisches Examen an der Universität Freiburg im Breisgau 1978 und danach ihr Referendarexamen in Rheinlandpfalz 1981 abgelegt. Danach hat sie bei der Anwaltskammer in Barcelona 1982-1983 spanisches Zivilrecht studiert und wurde dann auch in Madrid Spanien zur Anwaltschaft zugelassen. Sie hat ebenfalls in den Vereinigten Staaten Jura studiert und in Atlanta 1984 ein Master of Law Abschluss gemacht und wurde dann im Jahr 1986 beim Oberen Gerichtshof von Georgia zugelassen. Frau Kraus spricht Spanisch, Französisch, Portugiesisch, Italienisch und Deutsch.

Florian Stamm ist als Partner in der internationalen Praxisgruppe von Smith, Gambrell & Russell, LLP tätig und praktiziert im Bereich des Gesellschaftsrechts. Er ist regelmäβig bei internationalen Transaktionen, Akquisitionen, Fusionen und Finanzierungen sowie bei der Standortauswahl und Gesellschaftsgründungen in den USA beratend tätig. Er berät deutsche, österreichische und schweizer Firmen insbesondere aus den Branchen Automobilbau, Chemie und erneuerbaren Energien bezüglich deren Geschäftstätigkeiten in den USA.

Herr Stamm tritt häufig als Sprecher bei Konferenzen und Veranstaltungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf. Er ist Mitglied der Anwaltskammer von Georgia, der deutsch amerikanischen Handelskammer und war im Vorstand der US-schweizer Handelskammer und der internationalen Abteilung der Anwaltskammer von Georgia.

Vor seinem Jurastudium hat er Anthropologie und Biologie an der Butler Universität im Bundestaat Indiana studiert und seinen Bachelor Abschluss mit Auszeichnung gemacht. Danach hat er an der University of Georgia Jura studiert und mit einem Juris Doctor abgeschlossen; er wurde auch als Gastdozent an der University of Georgia beauftragt. Herr Stamm ist als Rechtsanwalt beim Georgia Superior Court sowie dem U.S. District Court for the Northern District of Georgia zugelassen.

Heiko Grünwald ist als Partner in der internationalen Praxisgruppe von Smith, Gambrell & Russell, LLP. Er ist spezialisiert auf Fusionen & Akquisitionen (M&A), Joint Ventures, Corporate Governance, Gesellschaftsgründungen und -strukturierung sowie die Vorbereitung und Verhandlung von vertraglichen Vereinbarungen in diesen Bereichen. Dies gilt insbesondere bei der Beratung und Begleitung von vornehmlich mittelständischen Mandanten aus dem deutschsprachigen und übrigen europäischen Raum bei deren Geschäftsaktivitäten in den USA.

Vor seinem Eintritt bei SGR ist Herr Grünwald annähernd zehn Jahre im operativen Geschäft und Marketing bei Wirtschaftsunternehmen der Branchen Chemie, Consulting und E-Commerce tätig gewesen. In diesem Zeitraum konnte er umfassende Erfahrungen in Nord- und Südamerika sowie in Europa und Asien sammeln.

Herr Grünwald hat Rechtswissenschaften in seinem Geburtsland Deutschland studiert und an der Emory University (USA) einen Master of Laws (LL.M.) erlangt. Darüber hinaus hat Herr Grünwald die Goizueta Business School der Emory University mit dem Master of Business Administration (MBA) abgeschlossen. Er ist sowohl in Georgia als auch in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

Moritz Masberg ist Counsel in der Praxisgruppe Unternehmensrecht von Smith, Gambrell & Russell, LLP. Moritz ist ein bewährter Berater für über hundertachtzig europäische Unternehmen, insbesondere in Fragen des Unternehmens- und Handelsrechts.

Mit Spezialisierung auf die Gründung von US-Tochtergesellschaften und grenzüberschreitenden Joint Ventures im Auftrag europäischer Unternehmen berät Moritz zu Themen der Unternehmensführung, Handelsverträgen aller Art, Vertriebsstrategie, Produkthaftungsschutz, Arbeitsrecht, Einhaltung regulatorischer Vorschriften, Lizenzierung geistigen Eigentums und Visaangelegenheiten. Sein fundiertes Wissen im Bereich des geistigen Eigentums ermöglicht ihm maßgeschneiderte Beratung zu Anti-Fälschungsstrategien, Marken- und Internetrecht.

Moritz ist ein erfahrener Verhandlungsführer, der erfolgreich M&A-Deals angeführt und eine Vielzahl von kommerziellen Verträgen verhandelt hat.

Zusätzlich hat Moritz Fälle vor den Gerichten des Bundesstaates New York und des Bundes sowie vor der American Arbitration Association (AAA) geleitet oder mitgeleitet, insbesondere in Fällen von Vertragsverletzungen, unerlaubten Handlungen, Arbeitsrechtsstreitigkeiten und Verletzungen geistigen Eigentums.

Mit einem Abschluss der New Yorker Fordham Universität cum laude im Recht geistigen Eigentums und Informationstechnologie ist Moritz als Rechtsanwalt in New York und seiner Heimat Deutschland zugelassen.

Bevor er sich Smith, Gambrell & Russell anschloss, sammelte Moritz Erfahrungen in internationalen und Boutique-Anwaltskanzleien mit stark international und unternehmensorientierten Praktiken in New York, Deutschland, Singapur und Malaysia.

Moritz präsentiert regelmäßig bei Managementseminaren der German American Trade Association (GATA) und anderen Handelsverbänden. Darüber hinaus ist Moritz der US-Partner von REACT, dem Anti-Fälschungsnetzwerk, dem mehr als 350 internationale Markeninhaber angehören.

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